Von: "Karl-Heinz Schwenkert" <Karl-Heinz.Schwenkert@stadt.wuerzburg.de>
An: <StefanSchranner@yahoo.de>
Betreff: Volksbegehren
Datum: Montag, 7. Dezember 2009 10:19

Sehr geehrter Herr Schranner,
vielen Dank fr Ihre Mail die "Anregung". 

Leider sind uns da die Hnde gebunden, weil der Ablauf eines
Volksbegehrens (VB) exakt in einem Gesetz, nmlich dem Landeswahlgesetz
(LWG) und der dazu ergangenen Landeswahlordnung (LWO), geregelt ist. Der
Ablauf ist hnlich wie bei einer Wahl; d.h., es wird z.B. ein
Whlerverzeichnis aus dem Einwohnermeldestand erstellt, in dem die
Abstimmungsberechtigten entsprechend dem Alter (ab 18 J.), der
Staatsangehrigkeit (nur deutsch) und dem 3 monatigen Aufenthalt mit
Hauptwohnung sowie ohne einem Wahlausschlussgrund selektiert werden. In
diesem Verzeichnis muss auch die Abstimmabgabe vermerkt werden, um
Doppelabstimmungen zu vermeiden. 

Mit der persnlichen Unterzeichnung und dabei Vorlegung des Ausweises
sowie Abprfung im Whlerverzeichnis, ist allerdings beim VB eine
grtmgliche Sicherheit erreicht, welche momentan elektronisch
nicht flchendeckend erreicht werden kann. Auch fehlt bei vielen
Personen, insbesondere bei lteren Mitbrgern, der Internetzugang. 

Sobald bundesweit die elektronische Signatur eingefhrt wird, drfte
sich ihr Vorschlag bestimmt realisieren lassen. Aber bis dahin, auch
wegen der nderung der Gesetzeslage, wird allerdings noch einige Zeit
vergehen......

Mit freundlichen Gren



Karl-Heinz Schwenkert
_____________________________________
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